Wort des Lebens Köriser See

Köriser See

Teilnahmebedingungen

Für unseren Freizeitbetrieb

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen unserer Camps für Kinder und Jugendliche sind nach dem Pauschalreiserecht § 651a ff BGB Bestandteil des Reiserechtes.

1. Anmeldung und Zahlung

Mit der Anmeldung zu einem unserer Freizeiten, die entweder im Internet auf der entsprechenden Anmeldeseite oder per Post, Fax oder Email möglich ist, bieten Sie Wort des Lebens Köriser See e.V. den Abschluss des Vertrages an. Hierzu sind in jedem Fall die auf der Internetseite angegebenen Informationen anzugeben.

Eine Buchung wird unsererseits verbindlich, nachdem wir diese per Post, Fax oder Email bestätigt haben und eine Rechnung über den Anzahlungs- bzw. Endbetrag gestellt haben. Dies sollte im Regelfall innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung geschehen sein. Falls nicht, bitten wir um Benachrichtigung unseres Gästebüros per Telefon bzw. Email.

Der Anzahlungsbetrag beträgt für die English Kids Camps 30,- Euro, für English Youth Camps und die Recharge Freizeitwoche 50,- Euro. Eine nichtgetätigte Anzahlung entbindet nicht von Stornierungsgebühren. Anmeldeschluss ist drei Arbeitstage vor Freizeitbeginn.

Mit der Begleichung der Anzahlung oder im Falle einer Vorabüberweisung des gesamten Freizeitbetrages bestätigen die anmeldenden Eltern (im Fall von Minderjährigen) bzw. der Freizeitteilnehmer (im Fall von Volljährigkeit), dass diese Teilnahmebedingungen anerkannt werden.

Der komplette Freizeitbetrag ist zum auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu begleichen. Falls der Freizeitbetrag zwei Wochen vor Beginn des Camps noch nicht beglichen ist, behalten wir uns vor, den Freizeitplatz für eventuelle Nachzügler freizugeben.

Auf die Möglichkeit der Einforderung von Schadensersatz wegen Vertrags-Nichterfüllung gemäß § 326 BGB wird hingewiesen.

Ein Teilnehmer kann nicht zu zwei Freizeiten im selben Camp-Sommer angemeldet werden (Ausnahme: Ein Teilnehmer kann sowohl an einem Youth Camp, als auch an Recharge teilnehmen).

2. Freizeitabsage bzw. Rücktritt

Wir behalten uns vor, Freizeiten aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Eine Mitteilung unsererseits erfolgt in jedem Fall bis spätestens 4 Wochen vor Freizeitbeginn.

Ein Rücktritt bzw. Stornierung einer Anmeldung kann jederzeit erfolgen, am besten schriftlich per Post, Fax oder Email.

Ein Rücktritt bzw. Stornierung einer Anmeldung kann jederzeit erfolgen, am besten schriftlich per Post, Fax oder Email.

Folgende pauschalierte Stornogebühren in prozentualer Höhe vom Seminarpreis werden in Rechnung gestellt:
Mehr als 3 Monate vor Freizeitbeginn20%, mind. 30,- €
Bis zum 29. Tag vor Freizeitbeginn30%
Vom 28.-14. Tag vor Freizeitbeginn40%
Vom 13.-7. Tag vor Freizeitbeginn60%
Ab 6. Tag vor Freizeitbeginn70%
Bei Nichtanreise80%

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3. Haftung

Für Unfälle, Verluste oder sonstige Schadensfälle haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Unsere vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist.

4. Einverständnis Daten- bzw. Fotoverwendung

Die Eltern des Teilnehmers bzw. der volljährige Teilnehmer sind / ist damit einverstanden, dass die mitgeteilten Adressdaten zur Bildung von Fahrgemeinschaften an andere Eltern in derselben Freizeit angemeldeter Teilnehmer weitergegeben werden.

Mit der Teilnahme am jeweiligen Camp willigen die Eltern bzw. der volljährige Teilnehmer dazu ein, dass Fotos oder Videoaufnahmen, die während der Freizeit gemacht werden, ohne namentliche Identifizierung im Rahmen der Arbeit von Wort des Lebens Köriser See e.V. veröffentlicht und ins Internet gestellt werden dürfen

5. Hausordnung, Zimmer und Verpflegungswünsche

Für Teilnehmer unserer Freizeiten gilt während dem Aufenthalt auf dem Gelände von Wort des Lebens Köriser See e.V. die jeweils gültige, aushängende Hausordnung, die auf Wunsch zugesandt wird.

Wünsche zur gemeinsamen Zimmerbelegung mit anderen Freizeitteilnehmern nehmen wir gerne an, können sie jedoch nicht garantieren. Sie müssen entweder gleich bei der Anmeldung über die Internetseite bzw. per Post, Fax oder Email mitgeteilt werden, spätestens bis zwei Wochen vor Beginn der Freizeit.

Besondere Verpflegungswünsche (z.B. Unverträglichkeiten, Allergien) können wir in der Regel nach vorheriger Rücksprache berücksichtigen.